Frequently asked questions

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Verkäuferleitfaden

Häufig gestellte Fragen beim Immobilienverkauf; wir helfen Ihnen, die Antworten zu finden.

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Ich möchte verkaufen, welche Unterlagen benötige ich?

Ich möchte verkaufen, welche Unterlagen benötige ich?

Ich möchte verkaufen, welche Unterlagen benötige ich?

Um Ihre Immobilie zum Verkauf anzubieten:

  • Kaufvertrag oder Eigentumsurkunde
  • Aktuellster Grundsteuerbescheid
  • Energieausweis (kann von uns besorgt werden)
  • Bewohnungsbescheinigung oder Erstbezugsgenehmigung, falls es sich um einen Neubau handelt

Zum Abschluss des Verkaufs:

  • Personalausweis (DNI) oder Ausländerausweis (NIE)
  • Aktueller Grundbuchauszug (wird von uns angefordert)
  • Die letzten vier Grundsteuerbescheide (IBI) oder eine Bescheinigung des Rathauses über die fristgerechte Zahlung
  • Aktuelle Nebenkostenabrechnungen (Wasser, Strom etc.)
  • Bescheinigung über die fristgerechte Zahlung der Gemeinschaftsgebühren (falls zutreffend)
  • Bei bestehender Hypothek: Bescheinigung über den ausgeglichenen Saldo und die Tilgung der Schulden

Um Ihre Immobilie zum Verkauf anzubieten:

  • Kaufvertrag oder Eigentumsurkunde
  • Aktueller Grundsteuerbescheid
  • Energieausweis (kann von uns besorgt werden)
  • Nutzungsbescheinigung oder Erstbezugsgenehmigung, falls es sich um einen Neubau handelt.

Für den Abschluss des Verkaufs:

  • Personalausweis (DNI) oder Ausländerausweis (NIE)
  • Aktueller Grundbuchauszug (wir benötigen diesen)
  • Die letzten vier Grundsteuerbescheide (IBI) oder eine Bescheinigung des Rathauses über die fristgerechte Zahlung
  • Aktuelle Nebenkostenabrechnungen (Wasser, Strom etc.)
  • Bescheinigung über die Zahlung der Gemeinschaftsgebühren (falls zutreffend)
  • Bei bestehender Hypothek: Saldobescheinigung oder Bescheinigung über die Tilgungsfreiheit

Um Ihre Immobilie zum Verkauf anzubieten:

  • Kaufvertrag oder Eigentumsurkunde
  • Aktuellster Grundsteuerbescheid
  • Energieausweis (kann von uns besorgt werden)
  • Bewohnungsbescheinigung oder Erstbezugsgenehmigung, falls es sich um einen Neubau handelt

Zum Abschluss des Verkaufs:

  • Personalausweis (DNI) oder Ausländerausweis (NIE)
  • Aktueller Grundbuchauszug (wird von uns angefordert)
  • Die letzten vier Grundsteuerbescheide (IBI) oder eine Bescheinigung des Rathauses über die fristgerechte Zahlung
  • Aktuelle Nebenkostenabrechnungen (Wasser, Strom etc.)
  • Bescheinigung über die fristgerechte Zahlung der Gemeinschaftsgebühren (falls zutreffend)
  • Bei bestehender Hypothek: Bescheinigung über den ausgeglichenen Saldo und die Tilgung der Schulden

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Was ist das Energieeffizienzzertifikat "CEE“?

Dieses Dokument ist für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie zwingend erforderlich. Es gibt Auskunft über den Energieverbrauch Ihres Hauses und dessen Energieeffizienzklasse, ähnlich dem Energielabel von Haushaltsgeräten. Das Zertifikat wird nach einer Besichtigung durch einen autorisierten Techniker ausgestellt und ist je nach Energieeffizienzklasse 5 oder 10 Jahre gültig.

Ohne dieses Zertifikat kann der Verkauf nicht abgeschlossen und die Immobilie nicht rechtmäßig beworben werden. Sollten Sie noch kein Zertifikat besitzen, keine Sorge, wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung.

Dieses Dokument ist für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie zwingend erforderlich. Es gibt Auskunft über den Energieverbrauch Ihres Hauses und dessen Energieeffizienzklasse, ähnlich dem Energielabel von Haushaltsgeräten. Das Zertifikat wird nach einer Besichtigung durch einen autorisierten Techniker ausgestellt und ist je nach Energieeffizienzklasse 5 oder 10 Jahre gültig.

Ohne dieses Zertifikat kann der Verkauf nicht abgeschlossen und die Immobilie nicht rechtmäßig beworben werden. Sollten Sie noch kein Zertifikat besitzen, keine Sorge, wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung.

Dieses Dokument ist für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie zwingend erforderlich. Es gibt Auskunft über den Energieverbrauch Ihres Hauses und dessen Energieeffizienzklasse, ähnlich dem Energielabel von Haushaltsgeräten. Das Zertifikat wird nach einer Besichtigung durch einen autorisierten Techniker ausgestellt und ist je nach Energieeffizienzklasse 5 oder 10 Jahre gültig.

Ohne dieses Zertifikat kann der Verkauf nicht abgeschlossen und die Immobilie nicht rechtmäßig beworben werden. Sollten Sie noch kein Zertifikat besitzen, keine Sorge, wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung.

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Kosten, die in meiner Verantwortung als Verkäufer liegen

  • Kommunale Kapitalertragsteuer: Diese Steuer wird von der Gemeinde erhoben und entspricht dem Gewinn aus der Wertsteigerung des Grundstücks, auf dem sich die Immobilie befindet. Die Höhe variiert je nach Gemeinde und Besitzdauer.
  • Energieausweis: Die Kosten hängen von Größe und Eigenschaften der Immobilie ab.
  • Notar- und Grundbuchgebühren: Falls Sie eine bestehende Hypothek haben und diese zum Zeitpunkt des Verkaufs abgelöst wird, tragen Sie die damit verbundenen Notar- und Grundbuchgebühren.
  • Maklergebühren: Diese Gebühren betragen üblicherweise einen Prozentsatz des Verkaufspreises.
  • Einkommensteuer: Erzielen Sie einen Gewinn aus dem Immobilienverkauf, müssen Sie diesen versteuern. Die Steuer berechnet sich auf Basis der Wertsteigerung der Immobilie.
  • Kommunale Kapitalertragsteuer: Diese Steuer wird von der Gemeinde erhoben und entspricht dem Gewinn aus der Wertsteigerung des Grundstücks, auf dem sich die Immobilie befindet. Die Höhe variiert je nach Gemeinde und Besitzdauer.
  • Energieausweis: Die Kosten hängen von Größe und Eigenschaften der Immobilie ab.
  • Notar- und Grundbuchgebühren: Falls Sie eine bestehende Hypothek haben und diese zum Zeitpunkt des Verkaufs abgelöst wird, tragen Sie die damit verbundenen Notar- und Grundbuchgebühren.
  • Maklergebühren: Diese Gebühren betragen üblicherweise einen Prozentsatz des Verkaufspreises.
  • Einkommensteuer: Erzielen Sie einen Gewinn aus dem Immobilienverkauf, müssen Sie diesen versteuern. Die Steuer berechnet sich auf Basis der Wertsteigerung der Immobilie.
  • Kommunale Kapitalertragsteuer: Diese Steuer wird von der Gemeinde erhoben und entspricht dem Gewinn aus der Wertsteigerung des Grundstücks, auf dem sich die Immobilie befindet. Die Höhe variiert je nach Gemeinde und Besitzdauer.
  • Energieausweis: Die Kosten hängen von Größe und Eigenschaften der Immobilie ab.
  • Notar- und Grundbuchgebühren: Falls Sie eine bestehende Hypothek haben und diese zum Zeitpunkt des Verkaufs abgelöst wird, tragen Sie die damit verbundenen Notar- und Grundbuchgebühren.
  • Maklergebühren: Diese Gebühren betragen üblicherweise einen Prozentsatz des Verkaufspreises.
  • Einkommensteuer: Erzielen Sie einen Gewinn aus dem Immobilienverkauf, müssen Sie diesen versteuern. Die Steuer berechnet sich auf Basis der Wertsteigerung der Immobilie.

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Warum mit einem Immobilienmakler/Berater zusammenarbeiten?

Die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler oder -berater bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:

  • Marktkenntnisse: Dank ihrer fundierten Kenntnisse des lokalen Marktes können Sie fundierte Entscheidungen hinsichtlich Preisen, Lagen und Marktentwicklungen treffen.
  • Netzwerk: Sie verfügen in der Regel über ein umfangreiches Netzwerk an Kontakten.
  • Verhandlungsgeschick: Sie sind Experten in der Verhandlung von Preisen und Konditionen.
  • Zeitersparnis: Sie übernehmen alle Formalitäten, Besichtigungen, Abläufe und den Papierkram.
  • Rechtliche und administrative Beratung: Sie kennen alle rechtlichen und administrativen Anforderungen beim Kauf und Verkauf von Immobilien und sorgen dafür, dass der gesamte Prozess reibungslos und ohne Überraschungen abläuft.

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Nichtansässiger Verkäufer

Nichtansässiger Verkäufer

Nichtansässiger Verkäufer

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Zusätzlich zu den im vorherigen Abschnitt genannten Kosten haben Sie als nicht in Spanien ansässiger Verkäufer beim Verkauf einer Immobilie in Spanien weitere steuerliche und rechtliche Pflichten zu erfüllen:

  • Quellensteuer: Als nicht in Spanien ansässiger Verkäufer unterliegen Sie einer Quellensteuer von 3 % auf den Verkaufspreis. Dieser Betrag wird zum Zeitpunkt der Transaktion einbehalten und an die spanische Steuerbehörde (AEAT) abgeführt. Der Käufer ist verpflichtet, diese Steuer einzubehalten und an die AEAT abzuführen, die letztendliche Verantwortung für die Zahlung liegt jedoch bei Ihnen als Verkäufer.
  • Kapitalertragsteuer: Der aus dem Verkauf der Immobilie erzielte Kapitalgewinn wird mit einem Steuersatz besteuert, der von der Höhe des Gewinns abhängt. Die Steuererklärung erfolgt mit dem Formular 210.

Zusätzlich zu den im vorherigen Abschnitt genannten Kosten haben Sie als nicht in Spanien ansässiger Verkäufer beim Verkauf einer Immobilie in Spanien weitere steuerliche und rechtliche Pflichten zu erfüllen:

  • Quellensteuer: Als nicht in Spanien ansässiger Verkäufer unterliegen Sie einer Quellensteuer von 3 % auf den Verkaufspreis. Dieser Betrag wird zum Zeitpunkt der Transaktion einbehalten und an die spanische Steuerbehörde (AEAT) abgeführt. Der Käufer ist verpflichtet, diese Steuer einzubehalten und an die AEAT abzuführen, die letztendliche Verantwortung für die Zahlung liegt jedoch bei Ihnen als Verkäufer.
  • Kapitalertragsteuer: Der aus dem Verkauf der Immobilie erzielte Kapitalgewinn wird mit einem Steuersatz besteuert, der von der Höhe des Gewinns abhängt. Die Steuererklärung erfolgt mit dem Formular 210.

Zusätzlich zu den im vorherigen Abschnitt genannten Kosten haben Sie als nicht in Spanien ansässiger Verkäufer beim Verkauf einer Immobilie in Spanien weitere steuerliche und rechtliche Pflichten zu erfüllen:

  • Quellensteuer: Als nicht in Spanien ansässiger Verkäufer unterliegen Sie einer Quellensteuer von 3 % auf den Verkaufspreis. Dieser Betrag wird zum Zeitpunkt der Transaktion einbehalten und an die spanische Steuerbehörde (AEAT) abgeführt. Der Käufer ist verpflichtet, diese Steuer einzubehalten und an die AEAT abzuführen, die letztendliche Verantwortung für die Zahlung liegt jedoch bei Ihnen als Verkäufer.
  • Kapitalertragsteuer: Der aus dem Verkauf der Immobilie erzielte Kapitalgewinn wird mit einem Steuersatz besteuert, der von der Höhe des Gewinns abhängt. Die Steuererklärung erfolgt mit dem Formular 210.

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A

Ist eine Nutzungsbescheinigung erforderlich, um mein Haus zu verkaufen?

Nach dem Wohnungsgesetz der Balearen ist eine Nutzungsbescheinigung für den Verkauf einer Immobilie nicht zwingend erforderlich, es sei denn, es handelt sich um einen Neubau. Sollten Sie jedoch kein solches Dokument besitzen, muss dies unbedingt im Kaufvertrag ausdrücklich vermerkt werden. In anderen autonomen Gemeinschaften ist die Vorlage einer Nutzungsbescheinigung hingegen für den Abschluss des Immobilienverkaufs obligatorisch.

Für Rückfragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Ronda de S'Estancia,10, 07740 Es Mercadal

Tlfs (+34) 971154417 - (+34) 971376518 - (+34) 649195398

Email: fincas-sunshine@telefonica.net

 

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